Für den Fall eventueller Kontrollen im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen empfehlen wir Ihnen, Ihren Terminzettel für die physiotherapeutische Behandlung als Nachweis eines triftigen Grunds für das Verlassen der Wohnung mit sich zu führen.
Während des Lockdowns sind nur medizinisch notwendige Behandlungen durchzuführen - das sind Behandlungen, für die eine ärztliche Verordnung vorliegt.
In unseren Therapieräumen achten wir jetzt noch mehr auf einen umfangreichen Schutz- und entsprechende Hygienemaßnahmen. Wir arbeiten mit Mundschutz(überwiegend FFP2) und sorgen für gründliche Desinfektion und Lüftung. Im Bedarfsfall findet die Therapie mit Handschuhen statt. Zudem wird der Praxisablauf so organisiert, dass sich nicht mehr als drei Patienten im Wartebereich befinden und der Mindestabstand unter Ihnen gewährleistet wird. Daher bevorzugen wir auch eine telefonische Terminvergabe.
Worauf sollte ich beim Betreten der Praxis und während der Behandlung achten?